KFZ-SCHÄDEN & BEWERTUNGEN
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Ihr Vorteil - Freie, unabhängige Gutachten die Bares Wert sind: 
Mein Name ist Martin Bang, ich bin Staatlich geprüfter Techniker für das Kraftfahrzeugwesen und freier unabhängiger Sachverständiger mit Verwaltungssitz in Lahnstein und Zweitsitz in Mülheim-Kärlich. Neben den üblichen Leistungsmerkmalen eines fachrechtlichen und kompetenten Sachverständigenbüros bekommen Sie bei mir Gutachten von einem neutralen unabhängigen Gutachter bzw. Sachverständigen erstellt. Im Gegensatz, zu den immer stärker auf den Markt drängenden Schadenmanagements der Versicherungsgesellschaften, die mit Ihrem System klar die Strategie der Kostensenkung zugunsten der Gesellschaften verfolgen und hier nicht die im vollem Umfang zustehenden Leistungen für den Geschädigten ermitteln. Ich bin unter anderem auch im Motorsport vertreten. Betreue Teams in der VLN und beim 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring. Erstelle dort Unfallrekonstruktionen und Schadensanalysen. Ich bin bei der technischen Unterstützung und Entwicklung von Motorsport-Spezialanfertigungen im Bereich Antriebs- und Fahrwerktechnik tätig. In einem Schadensfall stehe ich Ihnen kompetent und beratend zur Seite. Ich Erstelle für Sie Schadensgutachten, damit Ihre Versicherung den Schaden reibungslos Abwickeln kann. Aber auch Fahrzeugbewertungen und Schätzungen zum Wert umgebauter-, seltener- Kfz und Oldtimer sind mein Spezialgebiet und geben Ihnen die Gewissheit über den Wert und Zustand. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meiner Fach-Kompetenz weiter helfen kann.    Ihr Martin Bang
  Handy: 0171-9 55 94 36
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LEISTUNGEN
Meine Leistungen und was ich für Sie tun kann
➜ Gutachten bei Unfallschaden von Pkw, Motorräder, Trikes, Sportboote➜ Gutachten bei Kaskoschaden (Wenn von Versicherung freigegeben)➜ Verkehrsunfallrekonstruktionen➜ Fahrzeug-Bewertungen für alle Kfz (auch Oldtimer und Exoten)➜ Beweissicherung
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. 2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzan-sprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und deshalb beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können. 3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden. 4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
5. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). 6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. 7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen.  Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des  Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen  Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden. 8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger  Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird. 9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.   10. Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
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Martin Bang Staatlich geprüfter Techniker, Kfz-SachverständigerTermine nur nach Vereinbarung Office Und Verwaltung: Rhein-Taunus-Straße 31 56340 Dachsenhausen Zweigstelle Mülheim-Kärlich: Im Gebäude der Provinzial Kapellenstrasse 13 56218 Mülheim-Kärlich Mobil: 0 171-9 55 94 36 Telefon: 067 76-95 91 21 Fax: 067 76-95 91 22 Geschäftszeiten Vom Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Samstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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